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   LG Oldenburg, 19.10.2000 - 8 T 944/00   

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https://dejure.org/2000,28773
LG Oldenburg, 19.10.2000 - 8 T 944/00 (https://dejure.org/2000,28773)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 19.10.2000 - 8 T 944/00 (https://dejure.org/2000,28773)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 8 T 944/00 (https://dejure.org/2000,28773)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zeitliche Möglichkeiten der Gewährung von Beratungshilfe im Zusammenhang mit der Kündigung eines Mietvertrages; Anforderungen an die Aufhebung eines Berechtigungsscheins

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitliche Möglichkeiten der Gewährung von Beratungshilfe im Zusammenhang mit der Kündigung eines Mietvertrages; Anforderungen an die Aufhebung eines Berechtigungsscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 25.02.1999 - 8 W 172/98
    Auszug aus LG Oldenburg, 19.10.2000 - 8 T 944/00
    Die immer wieder zitierten Ausführungen von Kreppel (Rpfleger 1986, 86), denen sich offenbar auch das Amtsgericht und das Landgericht Hannover (Rpfleger 1999, 293 und 1999, 345) angeschlossen haben, vermögen nicht zu überzeugen.
  • AG Halle/Saale, 04.04.2013 - 103 II 455/13

    Nachträgliche Aufhebung der Bewilligung von Beratungshilfe; Verschweigen einer

    Der entgegenstehenden Ansicht des LG Oldenburg im Beschluss vom 19. Oktober 2000 (Az. 8 T 944/00, zitiert nach juris) vermag das Gericht nicht zu folgen.
  • AG Rockenhausen, 22.12.2005 - UR IIa 207/05

    Beratungshilfe: Zeitpunkt der Antragstellung

    Danach lasse sich die Notwendigkeit nicht begründen, dass der Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe vom Ratsuchenden vor der anwaltlichen Tätigkeit unterzeichnet werden müsse ( LG Oldenburg 8. Zivilkammer, Beschluss vom 19. Oktober 2000, Az: 8 T 944/00 ; Beschluss vom 13. Oktober 2000, Az: 8 T 668/00 zitiert nach juris; Eckert, Der nachträgliche Beratungshilfeantrag, FamRZ 2001, 536 ).
  • AG Tostedt, 01.02.2005 - 4 II 510/04

    Antragstellung; Antragsunterzeichnung; Beauftragung; Beratungshilfe;

    1999, 293; AG Bad Kissingen, Beschluss vom 27.03.2000 -2 UR1119/00 - FamRZ 2001, 558: AG St.Wendel, Beschluss vom 23.08.2001 -II 484/00 - RPfl.2001,602: Kreppel, RPfl.1986, 86; aA LG Oldenburg in Oldenburg, Beschluss vom 13.10.2000 - 8 T 668/00 - Nds.Rpfl.2001, 20; dass., Beschluss vom 19.10.2000 - 8 T 944/00-juris: AG Koblenz, Beschluss vom 26.08.2003 -40 UR lla 366/03-NJW 2004,1004).
  • AG Tostedt, 28.12.2004 - 4 II 424/04

    Antragstellung; Ausnahme; Beratungshilfe; Beratungshilfeantrag;

    1986, 86: aA LG Oldenburg in Oldenburg, Beschluss vom 13.10.2000 -8 T 668/00 - Nds.Rpfl.2001, 20; dass., Beschluss vom 19.10.2000 - 8 T 944/00 -juris; AG Koblenz, Beschluss vom 26.08.2003 -40URIIa 366/03 -NJW 2004, 1004).
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